Mit der neuen Erdgeschosswohnung den Traum vom Garten erfüllt.

Haben Sie sich endlich den Traum der eigenen Eigentumswohnung erfüllt und Lust, die Grünfläche Ihrer Erdgeschosswohnung zu verändern? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Vorhaben innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft korrekt umsetzen können.

06/10/2023

Als rechtliche Grundlage für Ihr Vorhaben gilt das Stockwerkeigentümerreglement. Daraus wissen Sie, dass sich Ihr Garten im gemeinschaftlichen Teil der Liegenschaft befindet, Sie jedoch das alleinige Nutzungsrecht haben. Wir nehmen an, dass im Reglement keine weiteren spezifischen Regelungen vermerkt sind.

Werfen wir also einen Blick auf Ihr Vorhaben.

Wünschen Sie sich einen neuen Baum in Ihrem Garten, möchten Sie ein Hochbeet errichten oder ein Trampolin aufstellen?  Oder geht es sogar um ein Gartenhaus?

 

Der neue Baum

Das Pflanzen eines Baumes bedarf der Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Überlegen Sie sich, welche Art von Baum Sie sich wünschen, wo er gepflanzt werden soll, wie hoch der Baum wächst und wer sich um den Unterhalt kümmert. Ebenfalls muss ein Augenmerk darauf gelegt werden, was sich unter dem gepflanzten Baum befindet (Wurzelschlag). Am besten erstellen Sie einen Plan mit den notwendigen Informationen, welchen Sie an der nächsten Versammlung den anderen Stockwerkeigentümern vorlegen können.

 

Das neue Hochbeet

Das Hochbeet wird als mobile, nicht festliegende Sache definiert. Somit bedarf es für dessen Anschaffung keiner Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft.

 

Ein Trampolin für die Kinder

Anders sieht es beim Aufstellen eines Trampolins aus. Das Trampolin weist meistens eine gewisse Grösse auf und wird permanent errichtet. Am besten erstellen Sie auch für diesen Fall einen sauberen Plan mit dem geplanten Standort des Trampolins für die nächste Stockwerkeigentümerversammlung. Es gilt nicht nur abzuschätzen, ob der Rasenmäher noch uneingeschränkt seine Arbeit ausführen kann. Die Gartenfläche gehört, wie anfangs erwähnt, zum gemeinschaftlichen Teil der Liegenschaft. Kommt es auf dem neuen Spielgerät zu einem Unfall, kann grundsätzlich die Grundeigentümerschaft (d.h. die Stockwerkeigentümergemeinschaft) haftbar gemacht werden. Somit ist diese Anschaffung vorgängig zwingend durch die Stockwerkeigentümergemeinschaft gutzuheissen.

 

Das Gartenhaus

Als Höhepunkt Ihrer Ausbauwünsche handeln wir in diesem Bericht das Gartenhaus ab. Jetzt haben wir eine bauliche Massnahme vorliegen. Erkundigen Sie sich als erstes bei Ihrer Gemeinde, ob für dieses Vorhaben eine Baubewilligung nötig ist und welche Grenzabstände einzuhalten sind.

Diese Information integrieren Sie am besten gleich in Ihre Pläne, welche Sie den restlichen Stockwerkeigentümern an der nächsten Versammlung vorlegen. Denn für das Gartenhaus benötigen Sie die einstimmige Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Machen Sie sich wie bereits beim Baum auch in diesem Fall Gedanken über den Standort, das Modell und die Farbe des Gartenhauses.

 

Bauliche Massnahmen werden rechtlich als nützlich oder luxuriös eingestuft. Hier geht es im ersten Schritt darum, ob die bauliche Veränderung von persönlichem Interesse oder im Interesse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ist. Sie können sich unterdessen vorstellen, dass die meisten Ausbauwünsche von luxuriöser Natur sind und somit der Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft bedürfen.

 

«Erhöhung des Gartensitzplatzes auf das Niveau des Balkonbodens»

Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Oberle hat für uns eindrücklich zusammengefasst, wie sich die Rechtslage in einem Fall aus der Praxis gestaltete. Lesen Sie dazu den Bericht «Bauliche Veränderungen an gemeinschaftlichen Teilen durch einzelne Stockwerkeigentümer».

 

Die vorgenannten Beispiele können auch auf dem Zirkularweg mittels Einholung der Unterschriften aller Eigentümer unterjährig geregelt werden. Mit einer guten Planung, einer transparenten und informativen Kommunikation und etwas Geduld bei der Umsetzung, errichten Sie sich Ihre persönliche Wohlfühloase ohne dabei gegen das Stockwerkeigentümerreglement zu verstossen.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben. Unser Team der VID AG Verwaltungen – Immobilien Dienstleistungen ist bei Fragen für Sie erreichbar.